Steueramt - Wahlamt

Die primären Zuständigkeiten des Ämter liegen bei der Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren, die Müllsackausgabe sowie die Führung der Wählerlisten

Themen

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof.

Das Wahlamt ist zuständig für die Führung der Wählerlisten, der Verzeichnisse der Wahlsitzpräsidenten und der Stimmzähler, sowie der Laienrichtverzeichnisse, Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen, alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen (Referendum auf sämtlichen Ebenen, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen, Wahlen auf nationaler und europäischer Ebene).

Weiters ist das Steueramt für die EDV-Anlagen der Gemeinde zuständig und die Person ist als Gemeindebote tätig.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Adresse

RATHAUSPLATZ 1, 39030 PFALZEN
Rathaus - 1. Stock

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Pfalzen

RATHAUSPLATZ 1, 39030 PFALZEN

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Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 12:08 Uhr