Das Meldeamt führt das Bevölkerungsregister und stellt die dazugehörenden Bescheinigungen aus und ist zuständig für die Wohnsitzerklärungen und -verlegungen. Weitere Zuständigkeiten des Meldeamtes: Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten, Aktivierung der Bürgerkarte, Führung des AIRE-Registers und Abwanderung ins Ausland, Einwanderung und Eintragung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern, Hausnummernzuteilung.
Das Standesamt registriert die Eheschließungen, Trennungen und Scheidungen, eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften, Geburten und Todesfälle, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und führt die entsprechenden Register und stellt die entsprechender Bescheinigungen aus.
Das Fundamt nimmt gefundene Gegenstände entgegen und veröffentlicht dieselben auf der Gemeindehomepage.