Verordnung über die Zuweisung von gemeindeeigenen Wohnungen im Bürgerheim Pfalzen

Diese Verordnung regelt die Aufnahme, Zuweisung und Pflichten bei der Überlassung einer Seniorenwohnung in Pfalzen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

30.10.2024

Beschreibung

Die gemeindeeigenen Seniorenwohnungen dienen der Aufnahme älterer, selbstständiger Personen und/oder Personen mit Beeinträchtigung und/oder Menschen in Not und Dringlichkeitslagen um ihnen zu ermöglichen, in der Dorfgemeinschaft verbleiben zu können.

Die Verordnung regelt die Voraussetzungen, die Erstellung der Rangordnung zur Überlassung einer Wohnung sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

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Veröffentlichungsdatum

30.10.2024

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 08:28 Uhr

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