Verordnung über den kommunalen Zuschlag auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen (IRPEF-Zuschlag)

Diese Verordnung regelt den kommunalen Zuschlag auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen (IRPEF-Zuschlag).

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Veröffentlichungsdatum

14.05.2024

Beschreibung

Die gegenständliche Verordnung legt die Grundsätze zur Anwendung des kommunalen Zuschlags auf die Einkommensteuer natürlicher Personen fest und im speziellen für die Gemeinde Pfalzen.

Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen am 1. Januar des Bezugsjahres ihren Steuerwohnsitz in der Gemeinde Pfalzen haben.

Es wird für den Zuschlag auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen ein Steuersatz von 0,5 Prozent festgelegt.

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Veröffentlichungsdatum

14.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 12:15 Uhr

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