Verordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse

Diese Verordnung regelt die Einsprüche gegen Beschlüsse der Gemeinde Pfalzen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

14.02.2025

Beschreibung

Die Verordnung beschreibt, wie Bürger Einsprüche gegen Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses einreichen können.
Einsprüche müssen schriftlich erfolgen und bestimmte formale Anforderungen erfüllen.
Der Gemeindeausschuss entscheidet innerhalb von 30 Tagen über die Einsprüche und informiert die Einreicher über das Ergebnis.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

14.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 10:45 Uhr

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