Hobbyisten - Antrag auf Ausstellung des Erkennungsausweises

Mit diesem Vordruck kann von Hobbyisten ein Erkennungsausweis beantragt werden.

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Veröffentlichungsdatum

25.07.2025

Beschreibung

Hobbyisten dürfen nur gelegentlich und sporadisch Waren von geringem Wert verkaufen oder tauschen, die nicht eigens für diesen Zweck angekauft wurden. Es kann sich auch um gebrauchte Waren handeln, die dem Warenbereich "Nicht Lebensmittel" angehören, einschließlich Gegenstände aus eigener Produktion, die typische handwerkliche Merkmale aufweisen, für deren Herstellung ein allgemeines Planungs- und Fertigungsgeschick ausreichend ist und die auch vor Ort zusammengebaut werden können.

Hierfür ist ein Erkennungsausweis erforderlich, welcher berechtigt, jährlich an Flohmärkten teilzunehmen.

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

25.07.2025

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 10:16 Uhr

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