Geschäftsordnung des Jugendbeirates der Gemeinde Pfalzen

Die Satzung des Jugendbeirates sieht verschiedene Möglichkeiten vor, die Interessen der Jugendlichen wahrzunehmen.

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Veröffentlichungsdatum

28.07.2025

Beschreibung

Zur Wahrnehmung der Interessen der Jugendlichen, verpflichtet sich die Gemeinde aufgrund des Art. 33 der Satzung, Beteiligungsprozesse zu starten, um die Meinung der Jugend einzuholen. Dazu sieht die Satzung verschiedene Möglichkeiten vor. Die Gemeinde hat sich für Parlamentarische Partizipationsprozesse in Form eines Jugendbeirates entschieden und folgende Satzung erstellt.

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Veröffentlichungsdatum

28.07.2025

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 11:24 Uhr

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